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Forderung der Anwohner für die zukünftige Bahnunterführung in Nied /Oeserstraße

 

Wir, die Anwohner an der zukünftigen Unterführung  fordern den Ortsbeirat 6 auf, bei der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs, der geplanten Unterführung am Dennisweg, frühzeitig, bereits bei der Vorplanung, ein abgestimmtes Konzept zur

  • Vermeidung von zusätzlicher Lärmemission durch die Unterführung
  • Berücksichtigung des aktuellen Lärmschutzkonzeptes der Bahn
  • Verkehrswegsicherung neuer Rad-/Gehweg kontra bestehende Wohnbebauung
  • Konzept zur Luft- Emission für die Passivhäuser
  • Vermeidung von zusätzlicher Belastung durch Elektrosmog durch die Hochspannungsleitung
  • Absicherung der Gebäude (Schule, Bahnanlage, Wohnbebauung) während und nach der Durchführung der Baumaßnahme (Grundwasser)
  • Berücksichtigung des enormen Wertverlustes und Entschädigung für die Eigentümer der Immobilien an der zukünftigen Unterführung
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die zukünftige Straße
  • Aktualisierung der Verkehrszählung aus dem Jahre 2008

zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere die extreme Nähe zur Panorama-Schule für praktisch bildbare Schüler und zur bestehenden Wohnbebauung (im Wesentlichen in der Werner-Bockelmann-Str. 25a-25e, Werner-Bockelmann-Str. 9-21 und Oesterstraße) zu berücksichtigen.

Nur bei Beachtung der aufgezeigten Aufgaben können unnötige Kosten für Nachbesserung, Proteste, Klagen und die Schaffung eines neuen Brennpunktes vermieden werden. Insbesondere kann die Planung und die Finanzierung im Vorfeld ordentlich aufgezeigt und unnötige spätere Mehrkosten für den Bürger und Steuerzahler vermieden werden. Kein Nied 21!!

 

Im Einzelnen sind folgende Aufgabenstellungen bei der Planung und der Bauausführung zu berücksichtigen:

 

  • Erhaltung des schulischen Grundkonzeptes für die Außenanlage der Panoramaschule (Die Stadt Frankfurt hat bei ihrem Schulneubau in der neu angelegten Außenanlage in  das Thema schärfen und trainieren der Sinne, insbesondere des Gehörs, durch den Einbau von vielen Akustikgeräten, sehr viel Aufmerksamkeit und Kosten gewidmet.)
  • Festlegung der Immissionsgrenzwerte für die Lärmvorsorge lt. der 16. Verkehrslärmschutzverordnung,  mindestens nach der Nutzungsart Krankenhäuser, Schulen und Altenheime (bei Tag 57 dB(A) und bei Nacht 47 dB(A) für das gesamte angrenzende Wohngebiet.
  • Einbeziehung der bestehenden Lärmschutzwand der Bahnstrecke hinsichtlich Lage, Länge, Höhe und Beschaffenheit, um zusätzliche Reflektionen zu vermeiden
  • Betrachtung der Lärmemission durch die Position der Unterführung in Abstrahlrichtung auf die Wohnbebauung Werner-Bockelmann-Str. 25a-25e
  • Ausführung aller Wände mit hochabsorbierenden Verkleidungen und Verwendung eines lärmmindernden Fahrbahnbelages.
  • Berücksichtigung der zusätzlichen Schall- Emissionen durch das Rampen- und Trogbauwerk
  • Verkehrswegsicherung zur Wohnbebauung Werner-Bockelmann-Str. 25a-25e bezüglich Absturzgefahr, insbesondere durch die Nähe der Zugänge (Abstand zum Rad-Gehweg ca. 3m).
  • Berücksichtigung der zusätzlichen Luft- Emissionen durch den Verkehr über das Rampen- und Trogbauwerk für die Passivhäuser (Werner-Bockelmann-Str. 25a-25e), deren Luftansaugung für die Wohnräume, die direkt in Richtung der zukünftigen Unterführung zeigen. (extreme Nähe, ca. 3m!!! Diese Bauausführung war eine Forderung der Baubehörde Frankfurt)
  • Keine zusätzliche Belastung durch Elektrosmog durch die Hochspannungsleitung, die heute nördlich von den Häusern Werner-Bockelmann-Str. 25 vorbei führt und gegebenenfalls durch eine Verlegung des westlichen Strommastes nach Süden, bei zu großer Näherung an die zukünftige Straße,  direkt von der Leitung überdeckt würde.
  • Absicherung der bestehenden Bebauung (Schule, Bahnanlage, Wohnbebauung) während und nach der Durchführung der Baumaßnahme durch die komplexe und spezielle Grundwassersituation des Geländes. Hierbei sind die Erfahrungen aus dem Schulbau, Wohnbau und aus den Kenntnissen der landwirtschaftlichen Nutzung zu berücksichtigen. Eine gutachterliche Sicherung an allen Bauwerken ist vor Baubeginn, insbesondere auch an den privaten Gebäuden durchzuführen und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. (Das Bodengutachten für die Schule führte durch seine Falscheinschätzung zu erheblichen Bauverzögerungen und erheblichen Mehrkosten)
  • Die Baustellenversorgung darf nur über den Dennisweg aus westlicher Richtung erfolgen, eine Versorgung aus südlicher Richtung muss unterbleiben, um die Belastungen der Werner-Bockelmann-Str. und deren Anwohner nicht zusätzlich zu erhöhen.
  • Die Verkehrszählung aus dem Jahre 2008 sollte aktualisiert werden und gleichzeitig sollte eine Prognose für das zu erwartende Verkehrsaufkommen vorgenommen werden, unter Berücksichtigung der dann „barrierefrei“ zu befahrenden Oeserstraße.
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, insbesondere für den Durchgangsverkehr zur Messe und zum Europaviertel sollten geprüft werden (Tempo 30 km/h, Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes, Ampelsteuerungen, …)
  • Berücksichtigung des enormen Wertverlustes der Immobilien durch den Bau der Straße. Die Baugenehmigung der Reihenhäuser 25a - 25e wurde nach Festlegung der aktuellen Bauvariante erteilt.
  • Entschädigung für die Besitzer der Reihenhäuser 25a - 25e,  während der Bauphase, da die Zugänge über viele Monate stark beeinträchtigt sein werden.

 

Die Anwohner

 


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