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Lärmminderung im Straßenbau:

 

(Eine Information des bayerisches Staatsministerium des Innern (Quelle: Internet))

 

Schallschutzmaßnahmen: Wall, Wand und Trog

Ein bewährter Schutz gegen den Lärm von Straßen und Eisenbahnen sind die sogenannten aktiven Schallschutzmaßnahmen: Wand, Wall und Trog.

 

 

 

Wall

Wälle können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Sie müssen ausreichend lang sein. Der Wall benötigt im Vergleich zur Schallschutzwand eine erheblich größere Grundfläche. Durch Bepflanzung und Modellierung der Kammlinie lassen sich Lärmschutzwälle gut ins Landschafts- und Ortsbild einbinden.

 

                   

 

 

Lärmschutzwand

Lärmschutzwände können hochabsorbierend, absorbierend und reflektierend ausgeführt werden.
Wände können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Sie müssen ausreichend lang sein. Innerorts ist die Lärmschutzwand besonders günstig, weil weniger Grund in Anspruch genommen werden muss und die Schirmkante der Wand nahe an der Schallquelle errichtet werden kann (bei gleicher Wandhöhe ist der Abschirmeffekt umso höher, je näher die Wand an der Lärmquelle steht). An hochbelasteten Straßen kann deshalb eine Mittelwand in Verbindung mit niedrigeren Außenwänden akustisch und städtebaulich günstiger sein. Langlebige und kostengünstige Materialien sind Beton und Aluminium. Mit Holz und Glas lässt sich die Gestaltungsvielfalt erweitern

 

Trog, Tunnel

Verkehrswege in Troglage verursachen vergleichsweise geringe optische Eingriffe in das Landschafts- und Ortsbild. Die Stützwände eines Trogs müssen bei gegenüberliegender Wohnbebauung hochabsorbierend verkleidet werden. Durch Kragplatten und/oder aufgesetzte Schallschutzwände lässt sich die Abschirmung verbessern. Ein solcher Trog kann in einen Tunnel übergehen; hier strahlen dann nur noch die Tunnelöffnungen Schall ab. Ein Trog mindert den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A), den Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A).

 

 

 

Belastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm

 

 

Immissionsgrenzwerte in dB(A) für Lärmvorsorge

Nutzungsart

bei Tag

bei Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Altenheime

57

47

reine und allgemeine Wohngebiete

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

 

 

 

 

Immissionsgrenzwerte in dB(A) für Lärmsanierung

Nutzungsart

bei Tag

bei Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Altenheime

70

60

reine und allgemeine Wohngebiete

70

60

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

72

62

Gewerbegebiete

75

65

 

 

In der 16. Verkehrslärmschutzverordnung sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder wesentlichen Ausbau von Straßen nicht überschritten werden dürfen (derzeit in Wohngebieten 49 dB(A) in den Nachtstunden und 59 dB(A) tagsüber).

 


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