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Lärmminderung im Straßenbau:
(Eine Information des bayerisches Staatsministerium des Innern (Quelle: Internet))
Schallschutzmaßnahmen: Wall, Wand und Trog
Ein bewährter Schutz gegen den Lärm von Straßen und Eisenbahnen sind die sogenannten aktiven Schallschutzmaßnahmen: Wand, Wall und Trog.
Wall
Wälle können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Sie müssen ausreichend lang sein. Der Wall benötigt im Vergleich zur Schallschutzwand eine erheblich größere Grundfläche. Durch Bepflanzung und Modellierung der Kammlinie lassen sich Lärmschutzwälle gut ins Landschafts- und Ortsbild einbinden.
Lärmschutzwand
Lärmschutzwände können hochabsorbierend, absorbierend und reflektierend ausgeführt werden.
Wände können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Sie müssen ausreichend lang sein. Innerorts ist die Lärmschutzwand besonders günstig, weil weniger Grund in Anspruch genommen werden muss und die Schirmkante der Wand nahe an der Schallquelle errichtet werden kann (bei gleicher Wandhöhe ist der Abschirmeffekt umso höher, je näher die Wand an der Lärmquelle steht). An hochbelasteten Straßen kann deshalb eine Mittelwand in Verbindung mit niedrigeren Außenwänden akustisch und städtebaulich günstiger sein. Langlebige und kostengünstige Materialien sind Beton und Aluminium. Mit Holz und Glas lässt sich die Gestaltungsvielfalt erweitern
Trog, Tunnel
Verkehrswege in Troglage verursachen vergleichsweise geringe optische Eingriffe in das Landschafts- und Ortsbild. Die Stützwände eines Trogs müssen bei gegenüberliegender Wohnbebauung hochabsorbierend verkleidet werden. Durch Kragplatten und/oder aufgesetzte Schallschutzwände lässt sich die Abschirmung verbessern. Ein solcher Trog kann in einen Tunnel übergehen; hier strahlen dann nur noch die Tunnelöffnungen Schall ab. Ein Trog mindert den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A), den Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A).
Belastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm
Immissionsgrenzwerte in dB(A) für Lärmvorsorge
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Immissionsgrenzwerte in dB(A) für Lärmsanierung
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In der 16. Verkehrslärmschutzverordnung sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder wesentlichen Ausbau von Straßen nicht überschritten werden dürfen (derzeit in Wohngebieten 49 dB(A) in den Nachtstunden und 59 dB(A) tagsüber).
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